... erfolgt durch die kinderärztliche Zuweisung
Zu uns können alle Kinder von der Geburt bis zum Schulalter kommen, deren Entwicklung den Eltern Anlass zu Fragen und zur Sorge gibt.
Sprechen Sie mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt Ihres Vertrauens. Diese können eine Heilpädagogische oder Interdisziplinäre Frühförderung als geeignete Hilfe für die Entwicklung Ihres Kindes verordnen.
Ihnen entstehen keine Kosten.
Frühförderung für Kinder im Oberbergischen Kreis wird vom Landschaftsverband Rheinland und den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Bei der Antragsstellung unterstützen wir Sie gerne.